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   BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64   

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BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64 (https://dejure.org/1965,1599)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1965 - V CB 108.64 (https://dejure.org/1965,1599)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1965 - V CB 108.64 (https://dejure.org/1965,1599)
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  • BVerwG, 27.05.1963 - IV C 56.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - undvom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Das bedeutet, daß entweder die Revision gegen die angefochtene Entscheidung zugelassen ist oder daß die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision nach § 133 VwGO erfüllt sind, ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -;Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    Das bedeutet, daß entweder die Revision gegen die angefochtene Entscheidung zugelassen ist oder daß die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision nach § 133 VwGO erfüllt sind, ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -;Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).
  • BVerwG, 29.01.1963 - IV C 137.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - undvom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.
  • BVerwG, 13.11.1964 - VIII B 73.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    Dies folgt aus der Zweckbestimmung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, wonach das Bundesverwaltungsgericht in den Stand gesetzt werden soll, die Einheitlichkeit der Gesetzesauslegung zu wahren (vgl.Beschluß vom 13. November 1964 - BVerwG VIII B 73.64 -).
  • BVerwG, 04.04.1961 - I CB 126.60

    Versagung einer Genehmigung für die Errichtung von Anlagen zum Bau eiserner

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die genannte Statthaftigkeitsvoraussetzung des § 133 VwGO nur dann gegeben, wenn nach den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht worden sind - deren Richtigkeit unterstellt -, ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl.Beschlüsse vom 8. August 1961 - BVerwG VIII CB 152.60 - undvom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.08.1961 - VIII CB 152.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die genannte Statthaftigkeitsvoraussetzung des § 133 VwGO nur dann gegeben, wenn nach den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht worden sind - deren Richtigkeit unterstellt -, ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl.Beschlüsse vom 8. August 1961 - BVerwG VIII CB 152.60 - undvom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.06.1960 - VII CB 36.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    Das bedeutet, daß entweder die Revision gegen die angefochtene Entscheidung zugelassen ist oder daß die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision nach § 133 VwGO erfüllt sind, ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -;Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).
  • BVerwG, 26.04.1960 - IV C 143.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    ImBeschluß vom 26. April 1960 - BVerwG IV C 143.59/IV B 95.59 - undim Beschluß vom 18. Dezember 1962 - BVerwG VII ER 427.62 - ging das Bundesverwaltungsgericht zwar davon aus, daß der Kläger prozeßfähig sei.
  • BVerwG, 27.05.1960 - VIII A 1.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    Dies trifft aber für keine der von ihm genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu: In demBeschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII A 1.60 - (vom Kläger irrtümlich mit dem Aktenzeichen VII A 1.60 versehen) wurde ein Wiederaufnahmeantrag des Klägers gerade ohne eine Prüfung seiner Prozeßfähigkeit als unzulässig verworfen.
  • BVerwG, 17.03.1960 - VII A 1.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64
    Dies trifft aber für keine der von ihm genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu: In demBeschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII A 1.60 - (vom Kläger irrtümlich mit dem Aktenzeichen VII A 1.60 versehen) wurde ein Wiederaufnahmeantrag des Klägers gerade ohne eine Prüfung seiner Prozeßfähigkeit als unzulässig verworfen.
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